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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 8 Sa 977/04   

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https://dejure.org/2005,12982
LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 8 Sa 977/04 (https://dejure.org/2005,12982)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.03.2005 - 8 Sa 977/04 (https://dejure.org/2005,12982)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. März 2005 - 8 Sa 977/04 (https://dejure.org/2005,12982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    KSchG § 4 KSchG § 23 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG § 66 Abs. 1 ZPO § 138 Abs. 2 ZPO § 519 ZPO § 520 ZPO § 540
    EKSchG, ArbGG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber; Darlegungslast und Beweislast im Kündigungsschutzprozess; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 23; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 § 23; ZPO § 138 Abs. 2
    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei Betriebseinschränkung und Stilllegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03

    Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 8 Sa 977/04
    Soweit die Berufung im weiteren Zusammenhang die Auffassung vertritt, das Merkmal "in der Regel" des § 23 KSchG müsse auch den künftigen Zustand berücksichtigen, steht dem die vom Arbeitsgericht bereits angeführte Rechtsprechung des BAG vom 22.01.2004 - 2 AZR 237/03 - entgegen, an der auch für den vorliegenden Fall festzuhalten ist.
  • BAG, 08.06.1989 - 2 AZR 624/88

    Kriterien für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl - als Voraussetzung für die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 8 Sa 977/04
    Im Kündigungszeitpunkt ist für den Betrieb noch die bisherige Beschäftigtenzahl kennzeichnend, da nicht absehbar ist, ob die Unternehmerentscheidung, die der Kündigungsabsicht zugrunde liegt, sich tatsächlich auch verwirklichen lässt, insbesondere beabsichtigte Kündigungen wirklich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (vgl. BAG, Urteil vom 08.07.1989, 2 AZR 624/88 = AP Kündigungsschutzgesetz 1969, § 17 Nr. 6 sowie KR-Weigand, Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz und sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 6. Auflage, § 17 KSchG Rn 28 a).
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